Der KFZ Totalschaden – Was ersetzt der Versicherer?
Der KFZ Totalschaden – Was ersetzt der Versicherer?
Es muss zwischen 2 „Schadensarten“ unterschieden werden: Kaskoschaden Zunächst einmal gibt es den selbst verschuldeten Schaden oder den Schaden, für den Sie niemanden haftbar machen können. Dieser wird als Kaskoschaden bezeichnet. Haftpflichtschaden Des Weiteren gibt es den Schaden, dessen Verursacher jemand anderer ist. Dieser wird als Haftpflichtschaden bezeichnet. Grundsätzlich erstattet der Versicherer max. den Wiederbeschaffungswert des geschädigten Fahrzeuges.
Wie sich dieser berechnet, zeigt folgende Erläuterung: Mehr
Artikelnummer: 190715FE. Kategorien: Gewerblich, Grundsätzliches, KFZ Versicherung, Lebenssituation, Privat, Sparten, Vermittler. Schlüsselworte: KFZ, Leasing, Totalschaden, Wiederbeschaffungswert.
Be the first to review “Der KFZ Totalschaden – Was ersetzt der Versicherer?”
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Related Products
Warenkorb
- Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.
Es gibt noch keine Bewertungen.