Zustimmung des Bundesrates für die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Der Regierungsentwurf der VersVermV vom 27/06/2018 wurde am 23. November 2018 ohne Änderungen vom Bundesrat zugestimmt.
Die Verordnung ist am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt als gültig anzusehen. Ferner ist das “Rundschreiben 11/2018 zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb” von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht worden.
Durch dieses Rundschreiben wurden Hinweise für die praktische Anwendung der neuen Vorgaben der IDD für Versicherungsunternehmen (VU) gegeben und die Erwartungen der BaFin widergespiegelt.