Voraussichtliche Beitragsanpassungen in Pflege- und Krankenversicherung ab 1. Januar 2019 durch Inkrafttreten des neuen Pflegepersonalstärkungsgesetzes
Beitragsanpassungen zum 01. Januar 2019
Ab dem 1. Januar 2019 soll das neue Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) in Kraft treten.
Eine Erhöhung der Personalstärke und verbesserte Arbeitsbedingungen sollen die Kranken- und Altenpflege verbessern und so die Qualität der Betreuung von Pflegebedürftigen steigern.
Die daraus resultierenden Mehrkosten sollen durch Beitragsanpassungen und Überschüsse der Versicherungsunternehmen gedeckt werden. Diese Anpassungen können, zum Beispiel in der privaten Pflegepflichtversicherung, bis zu 20% Mehrkosten für den Verbraucher hervorrufen.
Wie und in welchem Umfang die Beitragsanpassungen durchgeführt werden und um wieviel Prozent bzw. Euro die Beiträge steigen wird dem Versicherungsnehmer rechtzeitig von seinem jeweiligen Versicherer mitgeteilt.
Wir haben uns bereits bei der UKV informiert und die Werte in einem Fundus Artikel für Sie zusammengefasst.
Universa Krankenversicherung-Beitragsanpassung ab Januar2019